Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Immotipp25 – Johannes Löffler, Hubstrasse 41, 9535 Wil bei Wilen, Schweiz
Stand: Juli 2025


1. Angaben des Auftraggebers

Trotz grösstmöglicher Sorgfalt übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in unseren Angeboten enthaltenen Objektangaben. Diese beruhen auf Informationen, die uns von Eigentümerinnen und Eigentümern oder von beauftragten Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Wir haben diese Angaben nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Es liegt in der Verantwortung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers, die Informationen selbst zu prüfen. Eine Haftung unsererseits wird ausgeschlossen.

2. Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt, sowohl für die verkaufs- bzw. vermietende als auch für die kauf- bzw. mietinteressierte Partei tätig zu werden.

3. Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen

Sämtliche von uns erteilten Informationen und Objektangaben sind ausschliesslich für die jeweilige Vertragspartnerin bzw. den Vertragspartner bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, ist die ursprüngliche Vertragspartnerin bzw. der Vertragspartner zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.

4. Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung beschränkt sich – soweit gesetzlich zulässig – auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Für leichte Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden.

5. Informationspflichten

  1. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Abschluss eines Kaufvertrags schriftlich bei uns anzufragen, ob eine Vermittlung zum vorgesehenen Vertragspartner durch unsere Tätigkeit erfolgt ist.

  2. Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über wesentliche Entwicklungen im Vermittlungsprozess.

  3. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber bevollmächtigt uns, Einsicht in das Grundbuch, in behördliche Akten (z. B. Bauakten) sowie gegenüber Dritten (z. B. Verwaltung, WEG) in dem Umfang zu nehmen, wie es ihr bzw. ihm selbst zusteht.

6. Provisionsanspruch

  1. Bei erfolgreicher Vermittlung ist die Provision wie folgt geschuldet:
    Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Maklerprovision 3 % des beurkundeten Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, zahlbar durch die Käuferin bzw. den Käufer nach rechtsverbindlichem Vertragsabschluss. Bei Mietverhältnissen, Erbbaurechten oder sonstigen Rechtsgeschäften gelten ortsübliche Provisionsregelungen.
    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverwertung bleibt vorbehalten. Sondervereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

  2. Tippgeberprovision: Eine Tippgeberprovision ist nur dann geschuldet, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Die maximale Höhe beträgt 25 % der durch uns vereinnahmten Vermittlungsprovision.

  3. Mietvermittlung im Suchauftrag:
    Erteilt eine Interessentin bzw. ein Interessent uns einen verbindlichen Suchauftrag, so bemühen wir uns, eine geeignete Mietwohnung zu vermitteln. Der Auftrag umfasst die gezielte Auswahl passender Angebote, die Kommunikation mit Vermietenden sowie die Prüfung relevanter Unterlagen. Eine Provision in Höhe von zwei Monatsnettomieten wird nur fällig, wenn durch unsere Tätigkeit ein Mietvertrag erfolgreich abgeschlossen wird. Die Mietverträge werden direkt zwischen den Parteien (Mieter/Vermieter) geschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für Angaben, die wir vom Vermieter erhalten. Es liegt in der Verantwortung des Interessenten, die Angaben selbst zu prüfen.

7. Verjährung

Ansprüche gegen uns verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des anspruchsbegründenden Ereignisses. Gesetzlich kürzere Fristen bleiben unberührt.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz unseres Unternehmens in 9535 Wil bei Wilen, Kanton Thurgau.

9. Hinweis zur Geldwäschereiprävention

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des schweizerischen Geldwäschereigesetzes (GwG) sind wir – soweit anwendbar – verpflichtet, die Identität unserer Vertragspartnerinnen und -partner zu überprüfen sowie wirtschaftlich Berechtigte offenzulegen. Auftraggeberinnen und Auftraggeber verpflichten sich, uns auf Anforderung alle hierfür notwendigen Unterlagen vollständig, korrekt und fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Wir behalten uns vor, Aufträge bei begründetem Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung abzulehnen oder zu unterbrechen.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung als vereinbart.

11. Schriftformerfordernis

Sämtliche Nebenabreden und Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

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